Die Haftung von FINTOP.ONE (eine Marke der TechGroup Management KG) für Schäden, die im Rahmen der vertraglichen Beziehung entstehen, wird wie folgt geregelt:
1.1 Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 276 BGB):
FINTOP.ONE (eine Marke der TechGroup Management KG) haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Dies umfasst sowohl direkte als auch indirekte Folgen solcher Handlungen.
1.2 Haftung für einfache Fahrlässigkeit (§ 280 Abs. 1 BGB):
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FINTOP.ONE (eine Marke der TechGroup Management KG) nur für Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) resultieren. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt (§ 254 BGB).
1.3 Beweislast bei Schadenersatzansprüchen:
Der Kunde ist verpflichtet, den Nachweis für den entstandenen Schaden sowie für dessen Ursache und Umfang zu erbringen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von FINTOP.ONE (eine Marke der TechGroup Management KG) vorliegt.
2.1 Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden:
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Dazu gehören insbesondere Schäden, die durch unternehmerische Entscheidungen des Kunden oder unvorhergesehene Marktveränderungen entstehen.
2.2 Keine Haftung für externe Faktoren:
FINTOP.ONE (eine Marke der TechGroup Management KG) übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch externe Umstände verursacht werden, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat. Dazu zählen unter anderem:
2.3 Haftung für technische Störungen:
FINTOP.ONE (eine Marke der TechGroup Management KG) haftet nicht für technische Störungen, die durch den Einsatz von IT-Systemen, Drittsoftware oder Telekommunikationsausfällen entstehen, es sei denn, diese wurden durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht.
FINTOP.ONE (eine Marke der TechGroup Management KG) haftet nicht für Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt entstehen. Höhere Gewalt umfasst Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen, wie Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, Kriege, IT-Angriffe oder vergleichbare Ereignisse, die die Erfüllung der vertraglichen Pflichten unmöglich machen (§ 275 BGB).
3.1 Mitteilungspflicht:
Sowohl FINTOP.ONE (eine Marke der TechGroup Management KG) als auch der Kunde sind verpflichtet, sich gegenseitig unverzüglich über das Eintreten höherer Gewalt zu informieren und Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen zu ergreifen.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in folgenden Fällen:
4.1 Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit:
FINTOP.ONE haftet uneingeschränkt für Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren und auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen (§ 823 BGB).
4.2 Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG):
FINTOP.ONE (eine Marke der TechGroup Management KG) haftet uneingeschränkt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
4.3 Zwingende gesetzliche Vorschriften:
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften eine abweichende Haftung vorsehen.
4.4 Garantien:
Sofern FINTOP.ONE (eine Marke der TechGroup Management KG) ausdrücklich Garantien oder Zusicherungen gegeben hat, bleibt die Haftung für die Erfüllung dieser Garantien unberührt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche, einschließlich solcher aus Delikt (§ 823 ff. BGB). Sie gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von FINTOP.ONE(eine Marke der TechGroup Management KG).
5.1 Vereinbarungen mit Dritten:
FINTOP.ONE (eine Marke der TechGroup Management KG) übernimmt keine Haftung für Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die der Kunde ohne Rücksprache mit dem Unternehmen mit Dritten eingeht.
5.2 Verjährung:
Ansprüche auf Schadenersatz verjähren gemäß den gesetzlichen Regelungen (§§ 195, 199 BGB).
FINTOP.ONE (eine Marke der TechGroup Management KG) behält sich das Recht vor, diese Haftungsregelungen bei Bedarf anzupassen, sofern dies durch rechtliche Änderungen oder Marktanforderungen erforderlich wird. Die jeweils aktuelle Version finden Sie jederzeit auf unserer Website.
Stand der Haftungsausschlussregelungen: 2024-11